Was muss sich ein wirtschaftender Arzt von seiner Kammer sagen lassen? Zur Eingrenzung der erwerbsorientierten Betätigung von Ärzten durch Berufs-, Kammer- und Standesrecht
Dr. med. Klaus Becker, M.A., LL.M., M.Sc., MHBA, Jahrgang 1963, arbeitet seit 2003 als Chefarzt einer internistischen Fachabteilung im westlichen Ruhrgebiet. Eine solche Tätigkeit zwingt ihn, sich regelmäßig mit den Kapriolen und Volten des deutschen Gesundheitssystems auseinanderzusetzen. Diesem Umstand war 2015 auch die Aufnahme des berufsbegleitenden betriebswirtschaftlichen Masterstudiengangs »Master of Health Business Administration« MHBA am […]